Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung
03. März, 14:14 Uhr
Nordhessische Jusos begrüßen Stopp des Datensammelwahns
Die nordhessischen Jusos begrüßen das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und fühlen sich in ihrer bereits zuvor geäußerten Kritik an jenem bestätigt.
Das Gericht urteilte, dass die Gesetzesparagrafen gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen und dementsprechend „nichtig” seien. In der Konsequenz müssen die bereits gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden.
Der nordhessische Juso-Bezirksvorsitzende Pascal Barthel begegnet dem Urteil mit Erleichterung. „Dem Datensammelwahn wurde mit dem Urteilsspruch ein überfälliger Riegel vorgeschoben. Eine anlasslose und somit willkürliche Massendatenspeicherung war und ist nicht hinnehmbar. Der Schutz der Grundrechte muss an erster Stelle stehen!“.
Ein neues Gesetz mit lediglich strengeren Regelungen zum Datenschutz, der Datensicherheit, der Transparenz und der Zugriffsrechte genügt den Jusos jedoch nicht.
„Vielmehr sollte die EU-Richtlinie, auf die das Gesetz ja zurückgeht, auf den Prüfstand. Der Europäische Gerichtshof sollte sich dem Karlsruher Urteilsanspruch anschließen. Schließlich geht es ja nicht nur um handwerkliche Fehler und vermeintliche Sicherheitsvorteile, sondern darum einen „gläsernen Bürger“ und ein allgemeines Gefühl des Überwachtseins zu verhindern, denn so würden wir unsere Demokratie eben nicht schützen, sondern von Innen aushöhlen“, so Michael Reschke, stellvertretender Juso-Bezirksvorsitzender.
Geschrieben von Dietmar am Mittwoch, 3. März 2010 14:14.
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